Anwälte diktieren täglich Mandatsdaten in Cloud-Tools, ohne es zu hinterfragen. Was § 203 StGB und DSGVO Art. 9 bedeuten und warum lokale KI die einzige Lösung ist.
Ein Anwalt diktiert ein Schreiben an das Gericht. Es geht um ein laufendes Insolvenzverfahren, mit Namen, Beträgen und einer Strategie, die der Mandant noch nicht kennt. Er nutzt dafür ein Cloud-basiertes Diktiertool, das er seit Jahren in Gebrauch hat. Praktisch, schnell, keine Klagen.
Was er dabei nicht bedenkt: Jede Silbe läuft über einen externen Server. Irgendwo zwischen seinem Mikrofon und dem fertigen Text befindet sich ein Rechenzentrum, das die Spracherkennung übernimmt. Das Mandatsgeheimnis, eine der tragenden Säulen des Anwaltsberufs, endet technisch gesehen an der Grenze seines eigenen Computers.
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist kein Softfaktor. Sie ist in § 203 StGB strafrechtlich verankert und in § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung berufsrechtlich festgeschrieben. Wer Geheimnisse eines Mandanten unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Die entscheidende Frage ist, was "unbefugt" in einer Welt mit Cloud-Diensten bedeutet.
Sprachdaten gehören nach DSGVO Artikel 9 zu den besonders schützenswerten biometrischen Daten. Wer als Anwalt ein Diktiertool nutzt, das Audio zur Verarbeitung an externe Server sendet, überträgt Mandantendaten an Dritte, egal ob diese Server in den USA oder in der EU stehen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Diktiersoftware-Anbieter mag das formal absichern. Er ändert aber nichts daran, dass ein Drittunternehmen technischen Zugang zu diesen Daten hat und möglicherweise Unterauftragnehmer einschaltet, die ihrerseits Zugang haben.
Datenschutzbehörden in Deutschland haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Cloud-Dienste für besonders sensible Berufsgeheimnisse problematisch sind. Für Steuerberater gilt das genauso: Das Mandantengeheimnis endet nicht mit der Wahl eines europäischen Serverstandorts.
Eine lokale KI-Diktierlösung sendet keine Audiodaten nach außen. Die Spracherkennung läuft direkt auf dem eigenen Mac, auf dem Apple Neural Engine, ohne Verbindung zu einem externen Server. Was diktiert wird, bleibt auf dem Gerät. Das ist keine Marketing-Aussage, sondern eine technische Eigenschaft, die sich überprüfen lässt: kein einziger Netzwerk-Request für die Transkription.
Sprich nutzt dafür das Modell Parakeet TDT 0.6B v3, das über CoreML direkt auf Apple Silicon läuft. Für die deutsche Sprache, mit der Anwälte täglich arbeiten, erreicht es eine Fehlerquote von rund vier bis fünf Prozent. Juristisches Fachvokabular, das präzise artikuliert wird, wird in der Regel zuverlässig erkannt. Nachbearbeitung bleibt minimal.
Das Modell wurde für Deutsch entwickelt, nicht als Nebensprache mitgezogen. Wer Schriftsätze, Mandantenkorrespondenz und interne Notizen diktiert, merkt den Unterschied zu einem Tool, das primär für Englisch optimiert ist und Deutsch nur mitverarbeitet.
Anwälte diktieren traditionell viel. In vielen Kanzleien ist Diktat seit Jahrzehnten Standard, mit Diktiergeräten, Kassetten, Schreibkräften. Der Übergang zu digitalen Lösungen hat diesen Workflow verändert, aber die Grundfrage bleibt: Wie viel Zeit geht ins Formulieren, und wie viel davon könnte schneller gehen?
Ein Mensch tippt im Durchschnitt 40 Wörter pro Minute. Wer spricht, produziert rund 200 Wörter in derselben Zeit. Bei zwei Stunden täglicher Schreibarbeit sind das rechnerisch 90 Minuten, die sich durch konsequentes Diktieren zurückgewinnen lassen. Für einen Anwalt, der seinen Stundensatz kennt, ist diese Zahl konkret: 90 Minuten täglich entsprechen, je nach Satz, mehreren Hundert Euro an zurückgewonnener Arbeitskapazität.
Das ändert nichts an der Compliance-Frage, aber es zeigt, dass die Entscheidung für lokale Diktierlösung kein Kompromiss ist. Es ist eine Entscheidung für ein Werkzeug, das schneller und sicherer ist als Tippen und dabei keine berufsrechtlichen Risiken mitbringt.
Sprich funktioniert systemweit per Tastenkürzel in jeder App, in der Textverarbeitung, im E-Mail-Client, im Browser, in der Kanzleisoftware. Kein separates Fenster, kein Login, keine Serverlatenz. 2.000 Wörter pro Woche sind kostenlos nutzbar, ohne Kreditkarte. Wer weiter diktieren möchte, zahlt 8 Euro im Monat oder 6 Euro bei Jahreszahlung.
Die berufsrechtliche Dimension ist für Anwälte besonders ausgeprägt. Aber die Grundfrage, was mit Kundendaten passiert wenn man sie in ein Mikrofon spricht, stellt sich für alle, die selbstständig arbeiten. Selbstständige ohne spezifische Schweigepflicht stehen vor demselben Abwägungsproblem.
Wer den Tool-Vergleich aus technischer Perspektive sucht und wissen will, warum Dragon für Kanzleien auf Apple Silicon keine gute Wahl mehr ist, findet das im Beitrag zur lokalen KI-Diktierlösung für Rechtsanwälte.
Dieselbe technische Anforderung an lokale Verarbeitung gilt für Journalisten mit Quellenschutzpflicht: Der Beitrag zur lokalen Diktierlösung für Journalisten erklärt, warum Cloud Act und US-Server mit investigativem Journalismus nicht kompatibel sind.
Für Anwälte, die das Mandatsgeheimnis ernst nehmen und gleichzeitig effizienter arbeiten wollen, ist der Ausgangspunkt Sprich.
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